AWO Sachsen Soziale Dienste gemeinnützige GmbH | Wir gestalten Zukunft.

AWO Schulbegleitung

Träger: AWO Kinder- und Jugendhilfe gemeinnützige GmbH

Die AWO Schulbegleitung ist ein Angebot für Schüler*innen, denen aufgrund von geistiger, körperlicher, seelischer und/oder Mehrfachbehinderungen der Besuch einer allgemeinen Schule oder Förderschule erschwert ist. Sie ist unterteilt in die Schulintegrationshilfe für Kinder mit sozioemotionalen Förderbedarf und in die Schulassistenz für Kinder mit geistigen und körperlichen Förderbedarf.

Die Rahmenbedingungen in den Schulen sind bislang zumeist nicht auf die Bedarfe aller Kinder ausgerichtet. Häufig ist erst über den Einsatz einer Schulbegleitung der Schulbesuch möglich. Über eine persönliche Assistenz wird der*die Schüler*in darin unterstützt, am Unterricht und am schulischen Leben teilzunehmen. Dazu gehören auch die Pausengestaltung, Ausflüge mit dem Klassenverband und Klassenfahrten. In einigen Fällen ist auch die Begleitung des Schulweges oder das Betreuen des jungen Menschen im Homeschooling erforderlich. Auch dies kann durch unser Angebot der Schulbegleitung abgedeckt werden.

Die konkreten Formen der Begleitung richten sich nach dem individuellen Bedarf der Schüler*innen mit Beeinträchtigungen. Schulbegleitung kann ab der Einschulung bis zur Promotion beantragt und bewilligt werden.

Schulbegleitung

  • hilft unter anderem bei der Körperpflege, der Mobilität, bei der Überwindung von Barrieren und allen gewöhnlichen Verrichtungen des täglichen Lebens
  • unterstützt im Unterricht, indem sie unter anderem Strukturierungshilfen gibt, Konzentrationsfähigkeit fördert, Impulse gibt, Aufmerksamkeit lenkt und bei individuellen Aufgaben unterstützt
  • vermittelt Selbstkompetenz mit dem Ziel, dass der junge Mensch so selbstständig und selbstverantwortlich wie möglich, seinen Bildungsweg absolvieren kann.

Die Gesamtverantwortung für die Bildung und Erziehung der*die Schüler*in bleibt bei der Schule. Der Auftrag der Schulbegleitung bezieht sich auf den individuellen Mehrbedarf des Kindes.

Über Schulbegleitung werden Schüler*innen mit Beeinträchtigungen dabei unterstützt, ihre Persönlichkeit zu entfalten, selbstständig Entscheidungen zu treffen, Verantwortung für das Gemeinwohl, die Natur und die Umwelt zu übernehmen.

Die individuellen Ziele werden im Vorfeld mit allen Beteiligten besprochen und beständig auf die individuelle Entwicklung ausgerichtet. Dabei bezieht die AWO Schulbegleitung auch die sozialen Ressourcen der der Schüler*innen ein: die Unterstützung durch die Eltern, Freund*innen und weiterer Bezugspersonen. Besonderen Wert legen wir dabei auf die partizipative Teilnahme des jungen Menschen an seinen individuellen Lernthemen.

Eingliederungshilfe in Form von Schulbegleitung wird über die örtlichen Sozial- oder Jugendhilfeträger beantragt, gewährt und finanziert:

  • für Kinder oder Jugendliche mit einer seelischen Behinderung oder bei denen eine seelische Behinderung droht (§ 35a SGB VIII), beim Jugendamt
  • für Kinder oder Jugendliche mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung bzw. bei denen eine solche droht (§99 in Verbindung mit §102 und §112 SGB IX) beim Sozialamt

Teamleiterin
Bettina Gacek
Mobil 0162 6183713
bettina.gacek@awo-kiju.de

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