AWO Betreutes Jugendwohnen
Träger: AWO Kinder- und Jugendhilfe gemeinnützige GmbH
Unser Standort in Pirna auf dem Sonnenstein hat eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr. In der Nähe der Einrichtung befinden sich verschiedene Bildungseinrichtungen, ebenso Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, das städtische Krankenhaus, eine Multisportanlage, die Sparkasse sowie das Landratsamt mit Jugendamt und Ausländerbehörde. Die Sächsische Schweiz hält vielfältige Freizeitmöglichkeiten bereit.
Unsere Einrichtung bietet Jugendlichen im Alter ab 14 Jahren ein Zuhause. Entsprechend der Altersstruktur liegt der Fokus der pädagogischen Arbeit auf der Verselbstständigung der Jugendlichen sowie der Befähigung zur eigenständigen Lebensführung. Es ist unser Anliegen, den jungen Menschen einen kontinuierlichen strukturierten Rahmen und eine entwicklungsangemessene Begleitung zu geben.
Die betreute Wohnform unterstützt Jugendliche durch die Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten bei ihrer individuellen Entwicklung. Dazu gehören eine sicheren Alltagsstruktur, verlässliche Beziehungen, kontinuierliche Zuwendung und die unterstützende Begleitung schulischer und beruflicher Prozesse. Die Jugendlichen steht ein Team von Fachkräften zur Seite.
Die Hilfe steht Jugendlichen und unbegleiteten Minderjährigen offen, die im Rahmen der stationären Jugendhilfe gefördert werden. Unser Schwerpunkt liegt vor allem in der Arbeit mit geflüchteten Menschen. Aufnahme finden Jugendliche beiderlei Geschlechts vom Jugendalter bis zur Volljährigkeit. Bei Bedarf ist die Betreuung auch länger möglich.
Unsere Angebote
- Heimerziehung nach § 34 SGB VIII in der Wohngruppe ab 14 Jahren bis zur Volljährigkeit und bei Bedarf darüber hinaus
- Hilfe für Jugendliche, die eine zeitweilig intensivere Begleitung bedürfen, zum Beispiel in besonderen psychischen Belastungssituationen, nach § 35 i. V. m. § 34 SGB VIII
- Hilfen für junge (volljährige) Menschen nach § 41 SGB VIII in Form einer ambulanten Nachbetreuung nach Auszug aus der Einrichtung oder als stationäre Hilfe i. V. m. § 34 SGB VIII
- Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer nach § 30 SGB VIII für Jugendliche, die vor Erreichen der Volljährigkeit aus der Wohngruppe in eigenen Wohnraum umziehen