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Fachdienst ebnet Wege für Menschen mit Hörbehinderung

Nach einer Schätzung des Deutschen Schwerhörigenbundes leben in Deutschland etwa 13 Millionen hörbehinderte Menschen. Hörbehinderungen nehmen zu, insbesondere die Lärmschwerhörigkeit als inzwischen die zweithäufigste Berufskrankheit im gewerblichen Bereich. Was für Hörende selbstverständlich ist – die Teambesprechung, die Unterhaltung in der Mittagspause, ein Fortbildungsseminar - für hörbehinderte Menschen sind solche Situationen oft mit Stress verbunden. Aufgrund der erschwerten Verständigung können in der Zusammenarbeit mit Kollegen und Vorgesetzten Missverständnisse entstehen und auf beiden Seiten zu Irritationen und Problemen führen. Der Druck, alle Informationen mitzubekommen und richtig zu interpretieren, bedeutet auch eine starke seelische Belastung. Dabei sind hörbehinderte Menschen am Arbeitsplatz genauso leistungsfähig und fachlich kompetent wie Hörende. Kommunikation ist im Arbeitsleben für reibungslose Abläufe und ein kollegiales Miteinander zwischen hörbehinderten und hörenden Menschen unerlässlich.

Ansprechpartner für Arbeitnehmer mit Hörbehinderung ist der Integrationsfachdienst (IFD). Der IFD arbeitet im Auftrag des Integrationsamtes beim Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV). Ute Franz, Beraterin des Hörbehindertendienstes im IFD Dresden: „Wir unterstützen schwerhörige, ertaubte oder gehörlose Arbeitnehmer. Zum Beispiel wenn ihr Arbeitsplatz eingerichtet oder umgebaut werden muss oder wenn sie sich weiterbilden möchten. Gleichzeitig beraten wir Arbeitgeber dazu, welche Unterstützung hörbehinderte Mitarbeiter brauchen und entwickeln individuelle Lösungen für die jeweilige Arbeitssituation. Es gibt viele Möglichkeiten, die Kommunikationsprozesse am Arbeitsplatz zu optimieren.“ Angestrebt wird die umfassende berufliche Integration von Menschen mit Hörbehinderung entsprechend ihrer individuellen Eignung und Leistungsfähigkeit. Für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber ist die fachliche Beratung durch den Fachdienst für Hörbehinderte kostenfrei. Die Kosten für eine behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen und weitere Leistungen wie der Einsatz eines Gebärdendolmetschers werden einzelfall-spezifisch vom Träger der beruflichen Integration übernommen. „Viele Firmen kennen und nutzen noch zu wenig die vielfältigen Hilfen und Angebote“, weiß Ute Franz.

Der Fachdienst für Hörbehinderte nahm am 1. Mai 1994 in Dresden im Rahmen eines Modellprojektes in Trägerschaft des Stadtverbandes der Gehörlosen Dresden e. V. seine Arbeit auf. Seit 2005 arbeitet der Fachdienst für Hörbehinderte in Trägerschaft der AWO SONNENSTEIN gemeinnützige GmbH.

Beraterin Ute Franz, gebärdensprachekompetent, und ihre Kollegin Annett Eckhardt, Verwaltungsmitarbeiterin und selbst gehörlos, arbeiten seit nunmehr 25 Jahren im Fachdienst für Menschen mit Hörbehinderung. „In dieser Zeit hat sich eine deutliche Entwicklung vollzogen“, so Ute Franz, „hörbehinderte Menschen gehen heute viel selbstbewusster mit ihrer Behinderung um, sie handeln selbstbestimmter. Ich denke, die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache in Deutschland als vollwertige Sprache im Jahr 2002 war dafür ein Meilenstein. Zudem gibt es deutliche technische Fortschritte. Hörgeräte und Cochlea Implantate, also Hörprothesen, können die behinderungsbedingten Einschränkungen immer besser ausgleichen. Gleichzeitig – und darüber freuen wir uns besonders - konnte eine wachsende Zahl von Arbeitgebern für die Beschäftigung von hörgeschädigten Menschen sensibilisiert werden.“ Der Fachdienst für Hörbehinderte ebnete für zahlreiche Arbeitsverhältnisse hörgeschädigter Menschen den Weg.

AWO Integrationsfachdienst | Fachdienst für hörbehinderte Menschen
Herzberger Straße 24/26
01239 Dresden
Telefon 0351 42681830
info.dresden@ifd.3in.de

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