AWO Sachsen Soziale Dienste gemeinnützige GmbH | Wir gestalten Zukunft.

  • Der nachfolgende Text ist in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Sozialverband Sachsen und der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation BAR e.V. veröffentlicht worden. Unser Dank gilt Herrn K., dass er für die Veröffentlichung zur Verfügung stand.

    Der Integrationsfachdienst (IFD) Dresden arbeitet im Auftrag des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen – Integrationsamt Chemnitz und deckt die Beratung schwerbehinderter sowie gleichgestellter Arbeitnehmer*innen und deren Arbeitgeber*innen für die Stadt Dresden, die Landkreise Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Meißen ab. Eine Hauptaufgabe des IFD ist, in enger Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt Chemnitz, die Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse. Ein Fallbeispiel soll die multimodale Arbeitsweise des IFD verdeutlichen.

    Herr K. war als Küchenhelfer in einer Kindertageseinrichtung in Teilzeit beschäftigt und wandte sich auf Grund einer für ihn belastenden Arbeitssituation an den IFD Dresden. Nach einer Erstberatung wurde deutlich, dass eine zugrundeliegende Körperbehinderung sowie eine Beeinträchtigung der kognitiven Leistungsfähigkeit dazu führten, dass Herr K. mit seiner Arbeitssituation deutlich überfordert war. Er wollte den Arbeitsplatz wechseln, hatte aber Angst vor einem Neuanfang. Er war langjähriger Mitarbeiter, so dass ihm eine Trennung auch moralisch schwerfiel. Die andauernde Überforderung hatte bei ihm zu einer akuten psychischen Krisensituation geführt, so dass der IFD eine haus- und fachärztliche Behandlung veranlasste. Im Fallverlauf führte der IFD zahlreiche psychosoziale Beratungsgespräche mit Herrn K., in denen eine berufliche Neuorientierung thematisiert wurde. Mit einer Verbesserung der Situation im bestehenden Arbeitsverhältnis war nicht zu rechnen. Als alternative Arbeitsfelder konnte sich Herr K. eine Tätigkeit als Küchenhelfer oder Mitarbeiter im Reinigungsdienst vorstellen.

    Durch die Netzwerkarbeit des IFD bestand zu dieser Zeit ein intensiver Kontakt zu einem Integrationsbetrieb, welche in den von Herrn K. genannten Arbeitsfeldern tätig war. Unbürokratisch konnte ein Vorstellungsgespräch vereinbart werden, zu dem der Klient die Begleitung des IFD wünschte. Nach Rücksprache mit dem aktuellen Arbeitgeber wurde Herrn K. ein Probearbeiten im Reinigungsdienst des Integrationsbetriebes ermöglicht. Mit der zuständigen Sachbearbeiterin des Integrationsamtes Chemnitz wurde in einem Vororttermin die Anschaffung eines Fahrzeuges besprochen, welches Herr K. auch mit seinem Mopedführerschein nutzen konnte, um die zu reinigenden Objekte gut erreichen und Arbeitsmaterial transportieren zu können. Die Probearbeit zeigte, dass Herr K. mit den inhaltlichen Anforderungen der geplanten Tätigkeit überfordert war. Der Geschäftsführer des Integrationsbetriebes konnte ihm daraufhin alternativ die Arbeit in einer Klinikküche anbieten. Ein Probearbeiten mit anschließender Übernahme in ein zunächst befristetes Arbeitsverhältnis war geplant. Herr K. entschied sich, sein bestehendes Arbeitsverhältnis zu beenden. Herr K. bezog eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, daher klärte der IFD mit der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland dessen Hinzuverdienstgrenzen.

    Da sich der psychische Gesundheitszustand des Herrn K. verschlechterte, war eine sofortige stationäre Behandlung unumgänglich. Nachvollziehbar war der Klient sehr besorgt, dass sein neues Arbeitsverhältnis unter diesen Umständen nicht haltbar sei.

    In dieser Situation erhöhte sich der Betreuungsbedarf des Klienten deutlich. Der IFD blieb in engem Kontakt, auch durch Besuche in der Klinik. Ein Antrag auf ALG I wurde in die Wege geleitet. Der Arbeitgeber stellte in Aussicht, den Beginn des Arbeitsverhältnisses aufzuschieben, bis Herr K. genesen sei. Nach seinem Krankenhausaufenthalt begann der Klient das geplante Probearbeiten. Parallel dazu unterstützte ihn der IFD im Rahmen der Bearbeitung des ALG-I Antrages. Der IFD klärte offene Fragen mit der Agentur für Arbeit und sicherte die fristgerechte Zusendung nötiger Unterlagen ab.
    Um einen anhaltend stabilen psychischen Gesundheitszustand des Herrn K. zu erreichen, stellte der IFD Kontakte zu einem Facharzt für Psychiatrie und zum zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst her. Der Sozialpsychiatrische Dienst sollte für den Klienten während der Wartezeit auf einen Psychotherapieplatz Ansprechpartner in Krisensituationen sein.

    Nach der Probearbeit wurde Herr K. als Mitarbeiter des Inklusionsbetriebes eingestellt. Die Arbeit bereitete ihm Freude und wirkte sich positiv auf seine psychische Gesundheit aus. Herr K. stellte nach kurzer Zeit fest, dass die anstrengende Tätigkeit in der Klinikküche zu körperlichen Beschwerden führte. Dem Arbeitgeber war es möglich, Herrn K. in den Kassenbereich des Mitarbeiterrestaurants der Klinik umzusetzen. Er wurde an einer sogenannten Karten-Kasse eingesetzt, so dass er sonst typische Tätigkeiten, wie z.B. Wechselgeld ausgeben, nicht ausführen musste.

    Im Verlauf kam es bei Herrn K. zu einem weiteren Klinikaufenthalt. Sein Arbeitsverhältnis war dadurch nicht gefährdet. Mittlerweile hat er sich gut in das bestehende Team integriert und übt seine Tätigkeit weiterhin mit viel Freude und Motivation aus. Die Arbeitssituation hat sich gut gefestigt, so dass eine Betreuung durch den IFD nicht mehr notwendig ist.

    Das Fallbeispiel verdeutlich die komplexen Beratungsanliegen der Klient*innen des IFD, die eine intensive Begleitung nötig machen. Die Begleitung von Herrn K. umfasste zwei Jahre.

    Alle Fachberater*innen des IFD verfügen über ausgewiesene Beratungskompetenzen und ein grundlegendes Verständnis hinsichtlich der Integrität und dem Wert jedes einzelnen Menschen unabhängig von Geschlecht, Alter, Glaube, sozialem und wirtschaftlichem und intellektuellem Status. Die Fachberater*innen handeln lebensweltbezogen und somit in den Strukturen der Klient*innen. Sie arbeiten ressourcen- und netzwerkorientiert unter Einbeziehung aller Unterstützungssysteme.